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startet am 2ten März 2012!»lesen
am Wochenende, dem 25/26 Feb., wird Kim Haukland Laoshi nach Osnabrück kommen und mit uns ein intensives Seminar zum Thema Tong Bei machen.Themen werden die Basics, Kombos und Variationen der Basics... »lesen
Waffenseminar mit dem Miao Dao. Es wird die kurze als auch die lange Version unterrichtet. Je nach Kenntnisstand. Unter Umständen ist auch die Partnerform möglich. »lesen
Trainingslager über Pfingsten. Mit Zelten und allem Drum und Dran ... »lesen
Trainingscamp in Prag. Offen für alle Level und Stile. Es werden Schüler aus verschiedenen europäischen Ländern teilnehmen. Eingeladen sind 3 hochgraduierte Lehrer aus Peking (Beijing)/ China. Mehr... »lesen
startet am 2ten März 2012!»lesen
Anmeldung ab sofort möglich.»lesen
Keine Trainingspause vom 16.10- 31.10»lesen
| Vereinssatzung |
§ 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr:
§ 2 Zweck, Aufgaben und Grundsätze der Tätigkeit:
§ 3 Mitgliedschaft:
Der Verein besteht aus: a) erwachsenen Mitgliedern nach Vollendung des 18. Lebensjahres b) jugendlichen Mitgliedern bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres c) Ehrenmitgliedern.
§ 4 Gliederung:
Für jede im Verein betriebene Sportart kann im Bedarfsfall eine eigene, in der Haushaltsführung unselbständige, Abteilung gegründet werden. Die sportlichen und finanziellen Angelegenheiten der Abteilungen werden durch den Vorstand geregelt. Für die Abteilungsversammlungen sowie die Zusammensetzung und Wahlen der Abteilungsvorstände, gelten die Bestimmungen dieser Satzung entsprechend.
§ 5 Erwerb und Verlust der Mitgliedschaft:
§ 6 Rechte und Pflichten:
§ 7 Maßregelung:
§ 8 Organe:
Die Organe des Vereins sind: a) die Mitgliederversammlung b) der Vorstand c) die Ausschüsse.
§ 9 Die Mitgliederversammlung:
§ 10 Stimmrecht und Wählbarkeit:
§ 11 Vorstand:
§ 12 Ehrenmitglieder:
Durch die Mitgliederversammlung können Personen, die sich um den Verein besonders verdient gemacht haben, mit Zweidrittelmehrheit der anwesenden Stimmberechtigten zu Ehrenmitgliedern ernannt werden. Ehrenmitglieder werden auf Lebenszeit durch die Mitgliederversammlung mit Zweidrittelmehrheit ernannt. Sie besitzen Stimmrecht und sind von der Entrichtung von Beiträgen befreit.
§ 13 Schlichtungsausschuß:
Der Schlichtungsausschuss besteht aus drei erwachsenen Mitgliedern, die nicht dem Vorstand angehören dürfen. Er wird jeweils für zwei Jahre gewählt.
§ 14 Kassenprüfer:
§ 15 Auflösung:
§ 16 Inkrafttreten:
Die Satzung ist in der vorliegenden Form am 23.10.2005 von der Mitgliederversammlung des Vereins „Bailung – Verein für asiatische Kampfkunst“ beschlossen worden und tritt nach Eintragung in das Vereinsregister in Kraft.
Vereinsregisternummer: 200027os
Der Bailung e.V. betreibt unter bailung.blogspot.com einen Blog mit Gedanken von Schülern und Trainern des Vereins für Kampfkünste in Osnabrück zum Thema Mantis Kung Fu (Tang Lang Quan), Taiji Quan (Tai Chi Chuan) und Qi Gong.
Hier der aktuellste Eintrag:

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Zhen Wu Germany ist ein nicht kommerzieller Verband zur Pflege der Chinesischen Kampfkünste (CMA).
Die verschiedenen Mitgliedsschulen arbeiten eng mit der Zhen Wu International zusammen.